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Güteüberwachung bedeutet Verantwortung für die Qualität der Ausführung

Die Gütesicherung wird nach den im Baubereich für die Herstellung von Bauprodukten und der Ausführung von Baumaßnahmen bislang gut bewährten Regeln von DIN 18 200 “Überwachung von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten” durchgeführt. Die Überwachungsmaßnahmen bestehen aus einer kontinuierlichen Eigenüberwachung sowie einer Fremdüberwachung und sind wesentliche Elemente der Qualitätssicherung eines Unternehmens.

Die Eigenüberwachung wird vom ausführenden Unternehmen selbst durchgeführt und dokumentiert, die Fremdüberwachung wird von einem unabhängigen Prüf- und Überwachungsinstitut durchgeführt.

Mit der Verpflichtung zur Eigenüberwachung übernimmt das Unternehmen die Verantwortung für die Qualität der Ausführung. Die Eigenüberwachung umfasst fortlaufende Aufzeichnungen aller erforderlichen Maßnahmen, die für die Qualität und Dauerhaftigkeit der Trockenbaukonstruktionen von Bedeutung sind. Verantwortlich für diese Angaben und Aufzeichnungen der Ergebnisse der Überprüfungen während der Bauausführung ist der Gütezeichenbeauftragte in Verbindung mit dem jeweiligen Bauleiter und dem Baustellen-Fachpersonal des Unternehmens.

Zur Überprüfung der Eigenüberwachung und zur Bestätigung ihrer Ergebnisse wird in erforderlichen Abständen eine Fremdüberwachung von dem unabhängigen und dem renommiertesten Institut, der VHT-Darmstadt, durchgeführt. Die Fremdüberwachung stellt sicher, dass das Unternehmen sowohl

  • über die technische Ausstattung und personelle Fachqualifikation verfügt, die eine den Anforderungen entsprechende, ordnungsgemäße Ausführung ermöglichen, und
  • die Eigenüberwachung auf der Baustelle entsprechend den Festlegungen des jeweils zugrunde gelegten Regelwerkes durchführt und die Ergebnisse der Prüfungen den jeweiligen Anforderungen entsprechen.

Um die Voraussetzungen für die gütegesicherte Montage kontinuierlich zu erfüllen, verpflichten sich die Mitgliedsfirmen einer laufenden Weiterbildung.