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Güteschutz bedeutet die Bereitschaft zur Fremdüberwachung
Ein bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger der VHT besucht die Baustelle zu einem, von der Aufgabe her gesehen, möglichst günstigen Zeitpunkt, um Durchführung, Ergebnisse und Zuverlässigkeit der Eigenüberwachung zu kontrollieren. Über die Baustellenüberprüfung wird ein Überwachungsbericht angefertigt und dem Unternehmen zugestellt. Auf Wunsch leitet das Unternehmen diesen Bericht an den Auftraggeber weiter. Die Aufgabe der qualifizierten Führungskraft wird von einer Person wahrgenommen, deren Befähigung nachgewiesen wurde. Er prüft die Vorgaben des Auftraggebers und übernimmt, falls gewünscht, auch die Aufgabe des sachkundigen Planers, wenn in den Vorgaben oder Ausführungsunterlagen offensichtlich Mängel erkannt werden. Das Mitgliederverzeichnis dient vielen Architekten und Bauherren als Grundlage für Ausschreibungen.Jeder Auftraggeber hat ein Interesse daran, dass Bauleistungen von einem qualifizierten Unternehmen unter Erfüllung aller Anforderungen ausgeführt werden. Die Kontrolle durch das fremdüberwachende Institut ermöglicht dem Auftraggeber die Ausführungen der Trockenbauarbeiten durch einen Sachverständigen der VHT bewerten zu lassen. Durch eine dokumentierte Eigenüberwachung gemäß den Güterichtlinien sind bei Abweichungen unmittelbare Rückschlüsse auf die Ursache möglich. Bei der Durchführung der pflichtmäßigen Fremdüberwachung entwickeln sich derzeit neue Perspektiven. Viele qualitäts- und gütegesicherte Betriebe bieten die Ausführungsüberwachung durch ein neutrales Fremdüberwachungsinstitut dem Bauherren und dem Architekten als zusätzliche Dienstleistung an. Im Rahmen von Teilabnahmen der Ausführung nimmt die Fremdüberwachung den Stellenwert eines unabhängigen Sachverständigen ein und dokumentiert das Bestreben nach einer einwandfreien Leistung. |