Ablauf
Verleihung des Gütezeichens
Der Güteausschluss entscheidet über die Verleihung des RAL-Gütezeichens Trockenbau. Wurde der Antrag auf Verleihung anhand des Überwachungsberichts positiv beschieden, erhält das Fachunternehmen das Recht auf Führung des RAL-Gütezeichens Trockenbau RAL-GZ 531.
Laufende Fremdüberwachung
Zur Aufrechterhaltung des RAL-Gütezeichens Trockenbau wird das Fachunternehmen halbjährlich durch die anerkannte Stelle gemäß der Güte- und Prüfbestimmungen fremdüberwacht.
Das Fachunternehmen zeigt die kommenden Baumaßnahmen bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Trockenbau e. V. an, diese übergibt die Prüfung an die anerkannte fremdüberwachende Stelle. Der Gütesicherungsbeauftrage des Fachunternehmens dokumentiert die Eigenüberwachung zu der Baumaßnahme und deren Ausführung, welche in der Fremdüberwachung von der Überwachungsstelle geprüft und im Überwachungsbericht dokumentiert wird.
Nach erfolgreicher Überwachung bestätigt die Gütegemeinschaft Trockenbau e. V. dem Fachunternehmen die bestandene Fremdüberwachung.

