Skip to content

Informationen

Merkblätter

Wir veröffentlichen regelmäßig Merkblätter zu aktuellen Themen im Trockenbau. Diese entstehen im Rahmen gemeinschaftlicher Arbeitskreise mit Verbänden, Herstellern und Sachverständigen. Unsere Merkblätter entsprechen den normativen, baurechtlichen und systemspezifischen Rahmenbedingungen des Ausgabedatums.

Merkblatt 06: Befestigung von Konsollasten an Trockenbau-Metallständerwänden mit Beplankung aus gipsgebundenen Bauplatten*

Dieses Merkblatt bezieht sich ausschließlich auf Trennwände und Vorsatzschalen, die in Metallständerbauweise errichtet und mit Gips- oder Gipswerkstoffplatten beplankt sind. Es gilt für Normsysteme nach DIN 18183-1 (geregelte Bauweise) sowie für herstellerspezifische Systeme, die durch Anwendbarkeitsnachweise geregelt sind. Es gilt für Normsysteme nach DIN 18183-1 (geregelte Bauweise) sowie für herstellerspezifische Systeme, die durch Anwendbarkeitsnachweise geregelt sind.

*Hinweis: Die vorliegende, überarbeitete und korrigierte Ausgabe des Merkblatts 06 ersetzt die Version vom Juni 2023.

Merkblatt 05: Befestigungsmittel im Trockenbau – Schrauben, Klammern und Nägel

Dieses Merkblatt thematisiert die unterschiedlichen Befestigungsmittel zur Befestigung der Beplankung. Es beschreibt deren Anwendungsgebiete und nennt die baurechtlichen Regelungen. Es leistet Hilfestellung, die geeigneten Befestigungsmittel auszuwählen und gibt Hinweise, diese fachgerecht anzuwenden. Mit Hilfe dieses Merkblatts können sich die Akteure auf der Baustelle einen schnellen Überblick über die verschiedenen Befestigungsmittel und deren Anwendung verschaffen.

Merkblatt 04: Umgang mit Abweichungen im Trockenbau

2. überarbeitete Auflage
Dieses Merkblatt zeigt auf, wie Planer und Fachunternehmen mit Abweichungen umgehen können. Ziel ist es, eine Hilfestellung zur Unterscheidung von wesentlichen und nicht wesentlichen Abweichungen darzustellen. Das Merkblatt kann keine allgemeingültige, rechtssichere Einordnung von Abweichungen geben, es gibt eine Handlungsempfehlung beim Erkennen und dem Umgang mit Abweichungen.

Merkblatt 03: Schnittstellen im Trockenbau – Notwendige Vorleistungen des Auftraggebers

Um Leistungen fachgerecht durchführen zu können, bedarf es einer Vielzahl planerischer und organisatorischer Vorleistungen, auf die die ausführenden Unternehmen angewiesen sind. Dieses Merkblatt zeigt die notwendigen und dem Trockenbauunternehmen geschuldeten Vorleistungen seitens des Auftraggebers auf. Weiterhin werden Empfehlungen ausgesprochen, wie man sich gegen mögliche Mängel in diesen Vorleistungen abgrenzen kann. Ziel dabei ist es, die gegenseitig notwendigen Leistungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von Trockenbauleistungen aufzuzeigen.

Merkblatt 02: „Genormte Konstruktionen“ und „geprüfte Systeme“ im Trockenbau

veröffentlicht im September 2014. Genormte (offene) und geprüfte (halboffene und geschlossene) Systeme. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Welche Möglichkeiten und Grenzen bieten genormte Konstruktionen und geprüfte Systeme? Welche möglichen Fallstricke gilt es zu beachten?

Merkblatt 01: Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau

Im Rahmen der Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014 in der Rechtssache C-100/13 wurde die Musterbauordnung durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016 in wesentlichen Punkten geändert. Neue Rechtsvorschriften, wie die Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen (VV TB) und Begriffe wie „Bauartengenehmigung“, wurden in die 3. Auflage des Merkblatts aufgenommen. Mit der Neuauflage wurde das Merkblatt 01 „Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau“ inhaltlich vollständig an die Musterbauordnung 2016 angepasst. Neue Rechtsvorschriften und Begriffe werden hier erklärt.

Downloads

Güte-und-Prüfbestimmungen

Allgemeine und besondere Güte- und Prüfbestimmungen zur Verleihung des RAL-Gütezeichens Trockenbau RAL-GZ 531
Stand Juli 2010

Satzung

Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Trockenbau e.V.
Stand September 2017

Broschüre Gütegemeinschaft Trockenbau e.V.

Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft

Mit dem Verpflichtungsschein stellen Sie den Antrag auf Aufnahme in der Gütegemeinschaft Trockenbau e.V. und beantragen gleichzeitig die Verleihung des Rechtes zur Führung des RAL-Gütezeichens Trockenbau RAL-GZ 531.

Anlage zum Aufnahmeantrag

Als Anlage zum Antrag auf Mitgliedschaft

Selbstauskunftsbogen

Als Anlage zum Antrag auf Mitgliedschaft

Antrag auf Fördermitgliedschaft

Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in die Gütegemeinschaft Trockenbau e.V.

Illustration “Checkliste für Trockenbauleistungen am Bau mit RAL-Gütezeichen”

Presseartikel

Den Blick nach vorn gerichtet

aus TrockenBau Akustik 12-2004

Qualität nach außen tragen

aus TrockenBau Akustik 05-2010

Sind Sie besonders?

aus TrockenBau Akustik 05-2011

Güte will geprüft sein

aus TrockenBau Akustik 05-2013

An den Anfang scrollen