Merkblatt 04 Umgang mit Abweichungen im Trockenbau
April 2018 | Das Merkblatt 04 „Umgang mit Abweichungen v im Trockenbau“ der Gütegemeinschaft Trockenbau e.V. wurde veröffentlicht.
Im Trockenbau ist der Umgang mit Verwendbarkeitsnachweisen Arbeitsalltag – Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärung. In der Praxis kommt es zu Einbausituationen, die nicht den Bedingungen der Nachweise entsprechen. Die Folge ist, dass die Fachunternehmen im Trockenbau von den Vorgaben abweichen. In welchen Fällen darf bei der Ausführung von den Vorgaben der Nachweise abgewichen werden? Und welche Vorgaben sind unbedingt einzuhalten? Wer kann beurteilen, wie wesentlich eine Abweichung ist?
Dieses Merkblatt zeigt auf, wie Planer und Fachunternehmer im Trockenbau mit Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen umgehen können. Das Merkblatt gibt eine Hilfestellung zur Unterscheidung von wesentlichen und nicht wesentlichen Abweichungen.
Das Merkblatt steht hier zum download bereit:
Merkblatt 04: Umgang mit Abweichungen im Trockenbau
Mitteilung vom 10.04.2018